Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. Die am 27. April 2020 vorgeschriebene Mitgliederversammlung muss ausgelöst durch die CORONA-Situation online stattfinden. Insbesondere die Abstimmung der Mitglieder ist wichtig für den ordnungsgemäßen Fortgang des Geschäftsbetriebs.
Das Abstimmungsportal wird von THESSENVITZ Unternehmenberatung eingerichet und digital administriert, alle Abstimmungsergebnisse liegen auf der Website musikschulenhessen.de in Logfiles vor. Diese Logfiles werden 30 Tage nach der Abstimmung aufbewahrt.
Stefan Theßenvitz fungiert als digitaler Wahlhelfer, Anja Theßenvitz fungiert als digitale Wahlbeobachterin. Die Situation erlaubt es nicht, weitere Dritte als Wahlbeobachter hinzuzuziehen. Dem VdM Hessen liegt das von Anja und Stefan Theßenvitz unterschriebene Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten der Auftragsverarbeiter vor, diese Abstimmung als unabhängige Dritte zu administrieren, die Abstimmung zu überwachen, die Daten vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nach Recht und Gesetz zu handeln.
Unsere Sicherheitsmaßnahmen: Die Website musikschulenhessen.de ist mit einem Zertifikat von DigiCert gesichert, Ihre Daten bleiben privat. Die Abstimmung ist mit Captcha gesichert. Die Website erfüllt die DSGVO-Richtlinien und läuft mit der aktuellen Version von Borlabs. Der Zugriff auf diesen Beitrag erfolgt mit einem Passwort, das den stimmberechtigten Mitgliedern kurz vor Beginn der Abstimmung an ihre persönliche E-Mail versandt wurde.
Während der Abstimmung am 27. April 2020 stehen Anja und Stefan Theßenvitz den Mitgliedern telefonisch für Ihre technischen Fragen rund um die Abstimmung zur Verfügung.