Schlagwort: Vollkostenrechnung

Nachhaltiger Lebensstil

Natürlich kann man keinem Menschen vorschreiben, wie er zu leben hat und welche Produkte er konsumieren darf. Man kann allerdings die Produkte entsprechend bepreisen, um deren externalisierte Kosten dem Verursacher und dem Verbraucher zuzurechnen.

Viele städtische Coffee-Shops bieten ihre Waren „ToGo“ an – also für den Verzehr auf der Straße beim Gehen. Die Verpackung – zum Beispiel der Kaffeebecher – landen seltener in einem der öffentlichen Mülleimer, häufiger einfach auf der Straße oder im Park. Der Betreiber des Coffee-Shops muss die Entsorgung seiner Produkte nicht in die Kalkulation des Preises einrechnen, besser gesagt – er kalkuliert bereits ohne die Entsorgungskosten und ist damit immer günstiger als das klassische Kaffeehaus mit Kaffee aus der Porzellantasse.
Auch der Konsument mit dem Kaffeebecher in der Hand preist die Verpackung nicht in seinen Lebensstil ein, er legt den Becher ja im öffentlichen Raum ab und nicht in seinen privaten Müll, für den er Müllgebühren entrichtet. Weder der Anbieter des Coffee-ToGo noch der Konsument bezahlen den vollen Preis, das übernimmt die Öffentlichkeit mit ihren Steuergeldern, also auch alle die Menschen, die keinen Coffee-ToGo trinken.

Ein nachhaltiger Lebensstil beginnt immer bei der Vollkostenrechnung des Produktes – von der Herstellung bis zur Entsorgung. Und ein nachhaltiger Lebensstil kann sexy sein. Die souveräne Entscheidung für einen nachhaltigen Lebensstil ist sehr sexy, das sollten Sie Ihren Kunden einfach mal sagen.

Zum Thema Nachhaltiger Lebensstil arbeiten wir mit Ministerien, Verbünden, europäischen Forschungsprojekten und Biosphärenreservaten.