Das Recht auf ein unfreies Leben

Wer sich als körperlich, geistig und seelisch gesunder Mensch dauerhaft gegen Bildung wehrt, diese verweigert oder dieser entgeht, erbringt für die Gemeinschaft seinen Möglichkeiten entsprechende Gegenleistungen immer verbunden mit der Chance, das Leben wieder in die eigene Hand zu nehmen. Das Prinzip eines selbstbestimmten Lebensentwurfs innerhalb einer freien Gesellschaft inkludiert auch das Recht auf ein unfreies Leben mit Fremdbestimmung.

  • Leistung und Gegenleistung
  • Solidarität mit den Solidarischen
  • Hilfe für die Hilfsbedürftigen

Alle Grundsicherungsleistungen inklusive Bürgergeld werden für alle arbeitsfähigen, körperlich und geistig gesunden Menschen zwischen 25 und 67 Jahren abgeschafft. Jeder, der innerhalb dieser Altersspanne die Grundsicherung beantragt, muss ein amtsärztliches Attest vorlegen, das dessen Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.

Jedes Recht auf Hilfe ist mit der Pflicht zur Mitarbeit verbunden. Gleichzeitig wird immer Hilfe zur Selbsthilfe angeboten, zum Beispiel in Form von gemeinnütziger Arbeit gegen faires Entgelt. Denn Arbeit gibt es immer, Arbeit ist unendlich. Auch diese Maßnahme stärkt die Selbstwirksamkeit und die Würde, seinen Beitrag für die Gemeinschaft zu leisten. Deutschland braucht deutlich weniger Deutschlandmitbenutzer, Deutschland braucht deutlich mehr Deutschlandmitgestalter. Der Dreiklang der Vereinbarung: Leistung und Gegenleistung. Solidarität mit den Solidarischen. Hilfe für die Hilfsbedürftigen.

Auszug aus dem Buch: Nachhaltigkeit in Gesellschaft und Politik | Perspektiven, Spielregeln und Lösungen für eine lebenswerte Zukunft der Spezies Mensch im schönsten Land der Welt – in Deutschland, Stefan Theßenvitz, 248 Seiten, 38 Euro. Im Webshop erhältlich: https://shop.thessenvitz.de/produkt/nachhaltigkeit-in-gesellschaft-und-politik/

© Abbildung erzeugt mit Hilfe von OpenAI, 2024, Stefan Theßenvitz